Verordnung zur Regelung der Hausabwasserversorgung

Diese Verordnung regelt die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Schlanders. Die Marktgemeinde Schlanders besorgt im Allgemeininteresse die Abwasserentsorgung.

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Veröffentlichungsdatum

13.05.2026

Beschreibung

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Abwassertrennung: Es wird strikt zwischen Schmutzwasser (häuslich/industriell) und Weißwasser (Regen- und Quellwasser) unterschieden. Eine Vermischung oder die Einleitung landwirtschaftlicher Abwässer ist untersagt.
  • Die Hauptleitungen gehören der Gemeinde; die Anschlussleitungen vom Haus bis zum Netz liegen in der Verantwortung der Eigentümer
  • Industrieabwässer benötigen eine Vorreinigung. Für abgelegene Gebäude (über 200m entfernt) können private Kläranlagen genehmigt werdenn.
  • Es fallen einmalige Anschlussgebühren sowie jährliche Betriebsgebühren an. Für die Gartenbewässerung (bis 300 m²) gibt es unter bestimmten Bedingungen Gebührenbefreiungen.
  • Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin kann bei Gesundheitsgefahr Schließungen oder Arbeiten anordnen.
  • Verstöße gegen das Reglement führen zu Verwaltungsstrafen und Schadensersatzpflichten.


Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 21/1997, geändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 23/2003
geändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 63/2025

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

13.05.2026

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Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026, 09:09 Uhr