Die wichtigsten Punkte sind:
- Abwassertrennung: Es wird strikt zwischen Schmutzwasser (häuslich/industriell) und Weißwasser (Regen- und Quellwasser) unterschieden. Eine Vermischung oder die Einleitung landwirtschaftlicher Abwässer ist untersagt.
- Die Hauptleitungen gehören der Gemeinde; die Anschlussleitungen vom Haus bis zum Netz liegen in der Verantwortung der Eigentümer
- Industrieabwässer benötigen eine Vorreinigung. Für abgelegene Gebäude (über 200m entfernt) können private Kläranlagen genehmigt werdenn.
- Es fallen einmalige Anschlussgebühren sowie jährliche Betriebsgebühren an. Für die Gartenbewässerung (bis 300 m²) gibt es unter bestimmten Bedingungen Gebührenbefreiungen.
- Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin kann bei Gesundheitsgefahr Schließungen oder Arbeiten anordnen.
- Verstöße gegen das Reglement führen zu Verwaltungsstrafen und Schadensersatzpflichten.
Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 21/1997, geändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 23/2003
geändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 63/2025