Verordnung zur Regelung des Parkens, des Campierens und anderen Formen von Übernachtungen

Die Verordnung regelt die Nutzung öffentlicher Flächen, um eine faire Parkplatznuzung zu garantieren sowie Ordnung und Hygiene zu wahren und legt die entsprechenden Strafen fest.

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Veröffentlichungsdatum

12.05.2026

Beschreibung

  • Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gemäß der Straßenverkehrsordnung (kostenlos, mit Parkscheibe oder gebührenpflichtig) erlaubt. Das Parken auf Banketten und an durchgehenden Linien ist untersagt.
  • Das Campieren und Biwakieren auf öffentlichem Grund ist verboten. Als „Camping“ gilt bereits, wenn Stützen benutzt werden, Markisen ausgefahren, Möbel aufgestellt oder Abwässer abgelassen werden. Biwakieren definiert sich als Übernachten im Freien (z. B. im Schlafsack)

genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 3 vom 27.06.2026

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Veröffentlichungsdatum

12.05.2026

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Zuletzt aktualisiert: 13.05.2026, 11:42 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen