Die Verordnung regelt folgende Bereiche:
- Allgemeine Grundsätze und allgemeine Regelung der Bautätigkeit
- Durchführungsbestimmungen der Gemeinde im Bereich Bauwesen
- Organisations- und Verfahrensbestimmungen
- Regelung der Arbeitsausführung
- Bestimmungen zur urbanistischen Qualität, Bauvorschriften und funktionale Vorgaben
- Aufsicht und Kontrollen
- Übergangsbestimmungen